Deutschland steht vor einem altbekannten Paradox: Der Sozialstaat ist umfangreich, teuer und komplex – und trotzdem erleben viele Menschen ihn als schwer zugänglich, unübersichtlich oder ungerecht. Die Ausgaben liegen heute bei rund 30 % der gesamten Wirtschaftsleistung (Sozialbudget 2023: ca. 1.249 Mrd. €). Die Verwaltung hierfür ist gigantisch, kommunale Sozial- und Verwaltungsaufwendungen erreichen neue Rekordwerte. Gleichzeitig häufen sich strukturelle Herausforderungen: demographischer Wandel, Fachkräftemangel, Armutsrisiken, steigende Wohnkosten, zunehmende Fragmentierung der Zuständigkeiten.
Vor diesem Hintergrund wird seit Jahren die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens diskutiert – meist verworfen mit dem Hinweis, es sei „nicht finanzierbar“ oder „gesellschaftlich nicht tragfähig“. Ein differenzierter Blick zeigt allerdings: Ein moderates Modell, das den Sozialstaat nicht ersetzt, sondern umstrukturiert, könnte finanzierbar sein, wenn man Reformbereitschaft annimmt.
Die folgende Betrachtung untersucht ein solches Modell – das „BGE 800 + Z“ – als radikale, aber realistisch kalkulierbare Reformoption.
1.1 Kernidee: 800 € pro Monat für jede Person
Jeder in Deutschland lebende Bürger würde monatlich 800 € erhalten.
Bruttokosten:
800 € × 12 Monate × 84,7 Mio. Einwohner ≈ 813 Mrd. € pro Jahr
Dieses BGE ersetzt nicht alle bestehenden Leistungen, sondern bildet eine Basisabsicherung, auf die alles Weitere aufbaut.
1.2 Warum 800 €?
Ein einfaches BGE kann unterschiedliche Lebenslagen nicht vollständig ausgleichen. Daher wird das Modell ergänzt durch vier systematisch definierte Zuschlagstypen („Z“):
2.1 Pauschale Zuschläge
Diese kommen ohne Bedürftigkeitsprüfung aus und greifen bei klar erkennbaren Mehrbedarfen:
2.2 Sach- und Versicherungsleistungen
Die wichtigsten risikoabhängigen Leistungen bleiben systematisch erhalten:
Ein rein pauschales BGE kann diese heterogenen Kostenstrukturen nicht abbilden – daher werden sie getrennt gehalten.
2.3 Regionale / kommunale Zuschläge
Wohnkosten variieren bundesweit extrem. Daher:
Damit wird vermieden, dass Bürger aus finanziellen Gründen ausschließlich in „billige“ Regionen gedrängt werden.
2.4 Notfallhilfen
Ein kleines, sehr schlankes System für Situationen, die weder BGE noch Zuschläge abdecken:
Dieser Fonds wäre der „letzte Schutzwall“, ohne die heutige Dauerbürokratie.
Das Modell lässt sich so konstruieren, dass viele Antrags- und Kontrollstrukturen entfallen:
Der Staat konzentriert sich auf Aufgaben, die tatsächlich individuelle Bewertung erfordern (z. B. Pflegegrad) – nicht auf die Prüfung des Alltagslebens von Millionen Bürgern.
4.1 Schritt 1: Umleitung bestehender Sozialausgaben
Das Sozialbudget umfasst 1.249 Mrd. €. Realistisch umschichtbar sind:
Damit reduziert sich die Finanzierungslü >Einkommensteuer
4.3 Ergebnis: Schließt das die Finanzierungslücke?
Konservativ gerechnet:
= ca. 235 Mrd. € zusätzlich.
Mit mittleren Parametern:
= ca. 288 Mrd. €.
Die Finanzierungslücke (314 Mrd. €) wird damit fast oder vollständig geschlossen.
Mit leicht ambitionierteren Stellschrauben (oder 50 % Umschichtung) wäre sie vollständig geschlossen.
„Radikal“ ist hier nicht im Sinne von „rücksichtslos“, sondern im ursprünglichen Sinn:
radix = Wurzel
→ Die Reform greift die Wurzel der Strukturprobleme an.
Radikal heißt:
Radikal bedeutet hier also einfach – statt kompliziert.
Weil alle relevanten Trends in dieselbe Richtung zeigen:
Ein BGE 800 + Z würde das System nicht vergrößern, sondern neu ordnen:
Diese Ausarbeitung verzichtet bewusst darauf zu behaupten:
Denn die Frage, ob ein BGE+Z-Modell im Vergleich zum heutigen Sozialstaat für einzelne Haushalte vorteilhaft oder nachteilig wäre, hängt von Lebenssituation, Wohnort, Gesundheitszustand und Familienstruktur ab.
Statt Antworten vorzuschreiben, ermöglicht diese Darstellung:
Die Leser*innen können ja gezielt nachrechnen, wie dieses Modell für sie oder andere Menschen wirken würde, und Ihre Bedenken (oder auch ihre Zustimmung ) dann im Kommentarstrang zur Diskussion stellen.
Eine Reform des Sozialstaates muss nicht in kleinen Korrekturen verharren.
Wenn man ohnehin über grundlegende Veränderungen spricht – Digitalisierung, Bürgernähe, Entlastung der Verwaltung, Bekämpfung verdeckter Armut –, dann sollte man die Möglichkeit einer
radikalen Vereinfachung nicht von vornherein verwerfen.
Das Modell „BGE 800 + Z“ zeigt: