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Die Neuapostolische Kirche...

... und ihre menschlich allzu menschlichen Aspekte

Die Konzernzentrale der Neuapostoliken, der Sitz des Vereins sich Apostel nennen lassender Männer, NAKI e.V., Zürich

Ich stelle hier ganz bewusst zunächst einen Fremdbeitrag vor meine eigenen Ausführungen.

 

Denn ich denke, dass das, was Rudolf J. Stiegelmeyr in diesem "Fremdbeitrag" über die sog. Neuapostolische Kirche schreibt, der/dem Einen oder Anderen hilft, den einen oder anderen Beitrag auf unserer Website zu verstehen...

Hier der Link:


Neuapostolische Kirche eine Endzeitsekte? (- klick)

 

Die Neuapostolische Kirche (NAK) ist also, wie wir bei Stiegelmeyr und bei uns im Abschnitt
theologische und psychologische Aspekte (- klick)
gesehen haben, eine exklusivistische Endzeitsekte, deren Laienprediger, also theologisch ungebildete Führungsfunktionäre, einen Absolutheitsanspruch erheben, und deren Mitglieder immer noch erheblicher Gehirnwäsche ausgesetzt sind.

 

Allgemein ist zu sagen, dass die NAK sich Ende des 19./Anfang des 20. Jahrhunderts in Hamburg nach mehreren Schismata aus der Hamburger „Allgemeinen christlichen apostolischen Mission“ (AcaM),  einer 1863 gegründeten Gemeinschaft aus exkommunizierten Mitgliedern der katholisch-apostolischen Gemeinden, entwickelt hat und deren einzelne Gebietskirchen in Deutschland als Körperschaften des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.) organisiert sind.

 

Neben dem neuapostolischen Exklusivismus, sind insbesondere das Finanzgebaren und die Struktur der NAK von Bedeutung. Die Struktur macht deutlich, dass es "DIE Neuapostolische Kirche" gar nicht gibt, die NAK also nicht eine Kirche an sich ist.
Es gibt auch keine Internationalität bei der Neuapostolischen Kirche. International ist ausschließlich der eingetragene Verein nach Schweizer Recht, in dem sich die Apostel zusammengeschlossen haben: Der eigenständig und unabhängig von den div. Neuapostolischen Kirchen existierende NAKI e.V. mit Sitz in Zürich.

Außerdem ist es im Grunde genommen so, dass die sogenannten Apostel sich die Kirche zu eigen gemacht haben. Sie sind absolute Machthaber mit in den Gebietskirchen nahezu uneingeschränkten Rechten. Und sie haben die Möglichkeit, sich nach Belieben an den durch die Opfer der gläubigen NAK-Mitglieder gefüllten Geldtöpfen zu mästen.

 

Viele Christen halten möglicherweise die NAK-Irrlehren - obwohl diese auch dem NAK-Katechismus zufolge NICHT ökumenetauglich sind - für nicht so bedenklich.
Das Finanzgebaren und die Organisationsstruktur sollten aber auch diesen Menschen unangenehm aufstoßen. Deshalb haben wir diesem Themenbereich einen eigenen Abschnitt gewimet. 
Hier zunächst ein Blick auf die Organisationsstruktur der NAK:

15.10.2013 - (fcs)

die Organisationsstruktur der Neuapostolischen Kirchen (in Deutschland)

[Warum man mit Fug und Recht von einer faschistoiden Organisation sprechen kann]

Zunächst muss man wissen, dass es  D I E  eine Neuapostolische Kirche im Sinne einer einzigen juristischen Person überhaupt nicht gibt. Es gibt eine Reihe von Neuapostolischen Gebietskirchen, die jeweils rechtlich völlig eigenständige Körperschaften öffentlichen Rechts sind, aber nicht miteinander  verbunden!

Ist in allen deutschen NAK-Gebietskirchen gleichlautend: Die jeweilige Gebietskirchenverfassung (hier die der NAK-NRW)

Jede Gebietskirche wird von einem Laienprediger im NAK-Rang eines „Bezirksapostels“ geleitet, wobei ein Bezirksapostel durchaus mehrere Gebietskirchen gleichzeitig regieren kann.

Eine Gebietskirche wird in mehrere sogenannte Apostelbereiche unterteilt, die jeweils von einem Laienprediger im NAK-Rang eines „Apostels“ geleitet werden. Jedem Apostel ist mindestens ein Laienprediger im NAK-Rang eines „Bischofs“ als Hilfskraft zur Seite gestellt.

 

Der Bezirksapostel, die Apostel und viele der Bischöfe üben ihre Tätigkeit hauptamtlich aus, beziehen also ein Gehalt und im Ruhestand eine Pension von der Gebietskirche. Sie bilden gemäß Artikel 6 der für alle Gebietskirchen gleichlautenden Verfassungen [hier dokumentiert am Beispiel der Verfassung der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen (- klick)] den Landesvorstand der Gebietskirche.

 

Jeder Apostelbereich gliedert sich in mehrere sogenannte Ältestenbezirke, die jeweils von einem Laienprediger im NAK-Range eines „Bezirksältesten“ geleitet werden. Jedem Bezirksältesten ist mindestens ein Laienprediger im NAK-Rang eines „Bezirksevangelisten“ als Hilfskraft zur Seite gestellt.

Die Bezirksältesten und alle ihnen nachgeordneten Amtsstufen üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus, das heißt, sie sie sichern ihren Lebensunterhalt und ihren Ruhestand durch einen Hauptberuf. Die Bezirksältesten bilden gemäß Artikel 7 der für alle Gebietskirchen gleichlautenden Verfassungen zusammen mit dem Landesvorstand die Landesversammlung.

 

Zu jedem Ältestenbezirk gehören mehrere Gemeinden, die von einem ehrenamtlich tätigen Laienprediger, dem Gemeindevorsteher,  geführt werden. Dem Vorsteher stehen weitere Laienprediger als priesterliche Ämter als Hilfskräfte zur Seite, zusätzlich sind in jeder Gemeinde (meist mehrere) sogenannte Diakone im Tür- und Ordnungsdienst eingesetzt.

Die NAK-Kirchengemeinden orientieren sich meist an den politischen Gemeinden bzw. Stadtbezirken. Sie werden Gemeindeintern in mehrere Wohnbezirke eingeteilt, für die jeweils einer der dem Vorsteher zur Seite gestellten priesterlichen Hilfsämter als Bezirkspriester zur seelsorgerischen Betreuung der dort ansässigen Gemeindemitglieder verantwortlich ist.

 

Mitglied der jeweiligen Gebietskirche sind ausschließlich die im jeweiligen Bundesland polizeilich gemeldeten Neuapostoliken. Eine Ausnahme bildet der Vorsitzende des NAKI e.V., Zürich, der als sogenannter Stammapostel oberste geistliche Autorität und als solche Organ einer jeder bestehenden NAK-Gebietskirche weltweit ist und diese in allen religiösen Angelegenheiten leitet.

 

Interessant ist nun die Funktion des Apostelvereins Neuapostolische Kirche International e.V. mit Sitz in Zürich:

Ein absoluter Machthaber: Der Vorsitzende des Apostelvereins NAKI e.V., der sogenannte Stammapostel Jean-Luc Schneider

Wenn von der internationalen Neuapostolischen Kirche gesprochen wird, so ist die Rede von einer Schimäre! Damit diese Gesamtkirche existierte, müssten die jeweiligen Gebietskirchen, vertreten jeweils durch ihren Gebietskirchenpräsidenten, Mitglied bei NAKI sein. Und das ist nicht der Fall!

 

Es ist vielmehr so, dass lediglich der Bezirksapostel und die jeweiligen Apostel einer Gebietskirche Mitglied im NAKI e.V. sind. Und die Mitgliedschaft dieser Männer entsteht nicht etwa dadurch, dass sie von ihrer Gebietskirche zum NAKI e.V. deputiert worden wären. Es ist im Gegenteil so, dass der sogenannte Stammapostel bestimmt, wer in der jeweiligen Gebietskirche zum Apostel ernannt und somit Mitglied des Vereins NAKI e.V. wird.

Der Stammapostel ist der Präsident des Vereins NAKI und damit der höchstrangige NAK-Laienprediger,  der als solcher Organ in jeder Neuapostolischen Gebietskirche ist. Und damit  ist er mehr als nur deren höchste geistliche Autorität, er ist (und das ist in den Verfassungen der Gebietskirchen zementiert) höchster Disziplinarvorgesetzter für alle in der NAK tätigen Funktionäre. Denn der Artikel 5 der für alle Gebietskirchen gleichlautenden Verfassungen sagt ganz eindeutig, dass der Stammapostel den Bezirksapostel (Kirchenpräsidenten) sowie die Apostel und Bischöfe beruft, und dass er sie in den Ruhestand versetzen, einstweilen beurlauben oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes abberufen kann.

 

In den Vereinsstatuten des NAKI e.V. (- klick) in der Fassung von September 2010 heißt es zu den Aufgaben des Stammapostels:

 

7.7 Der Stammapostel entscheidet allein über alle Angelegenheiten der NAKI, welche nicht durch die Statuten oder zwingende gesetzliche Bestimmungen einem anderen Organ zugewiesen sind.

Er ist insbesondere zuständig für:

7.7.1 Berufung und Ordination der Bezirksapostel, Apostel und Bischöfe.

7.7.2 Ruhesetzung und Abberufung von Bezirksaposteln, Aposteln und Bischöfen.

7.7.3 Beurlaubung von Bezirksaposteln, Aposteln und Bischöfen für eine bestimmte Zeit.

 

Außerdem geht aus den Statuten hervor, dass die Apostel gegenüber dem Stammapostel durch ein Treuegelübde zum Gehorsam verpflichtet sind:

 

4.3 Neu zu ordinierende Bezirksapostel (bei erster Ordination ins Apostelamt) und Apostel legen vor ihrer Amtseinsetzung folgendes Gelübde vor dem Stammapostel oder seinem Vertreter ab:


"Vor Gott, dem Vater, seinem Sohn Jesus Christus und dem Heiligen Geist gelobe ich, Gott, den Allmächtigen, den Schöpfer aller Dinge, von ganzem Herzen, von ganzer Seele und von ganzem Gemüte und von ganzen Kräften zu lieben und meinen Nächsten wie mich selbst.

Die Regenten der Gebietskirchen sind dem Vorsitzenden ihres Apostelvereins zu absolutem Gehorsam verpflichtet!

Es ist mir eine heilige Pflicht, die Lehre Jesu Christi, insbesondere die erlösende Kraft seines Opfers und sein Wiederkommen, zu verkündigen undmich allein vom Heiligen Geist lenken zu lassen, umden im Namen Jesu erhaltenen Auftrag wahrhaftig, sorgfältig, gewissenhaft und gerecht zu erfüllen. Ich will in Demut dienen und mich würdig und ehrbar gegenüber Gott und den Menschen verhalten.


Ich anerkenne den Stammapostel als obersten Geistlichen und sichere ihm meine volle Unterstützung zu. Ich bekenne mich zur Einheit mit dem Stammapostel und den mit ihm verbundenen Bezirksaposteln und Aposteln der Neuapostolischen Kirche, deren höchste Pflicht der Glaubensgehorsam, deren höchste Ehre die Treue zu Gottes Werk, deren höchstes Ziel die Vollendung in Christus ist.


Als leitendes Amt der Neuapostolischen Kirche will ich für dieses Bekenntnis stets unmissverständlich einstehen und entsprechend dem Evangelium als Apostel der Neuapostolischen Kirche leben".


4.4 Erst nach Abgabe des Gelübdes und der eigenhändigen Unterzeichnung der Statuten sowie der Mitunterzeichnung durch den Stammapostel und den zuständigen Bezirksapostel kann der Betreffende als Bezirksapostel oder Apostel ordiniert werden. Die Statuten werden in dreifacher Ausfertigung unterschrieben. Je ein Exemplar erhaltender Stammapostel, der zuständige Bezirksapostel und der neu zu Ordinierende.


4.5 Von den Mitgliedern wird als Repräsentanten der Neuapostolischen Kirche erwartet, dass sie sich allezeit gemäss dem abgelegten Gelübde (Art. 4.3) verhalten. Die Mitglieder sind verpflichtet, aktiv für den Bestand und die Entwicklung der Neuapostolischen Kirche tätig zu sein und für die Lehre der Neuapostolischen Kirche einzustehen.

 

Es ist also ganz eindeutig so, dass der Vorstand der einzelnen Gebietskirchen ausschließlich dem Apostelverein NAKI und dessen Präsidenten Loyalität schuldet, nicht aber der Gebietskirche, der er vorsteht! Ein ganz wesentlicher Punkt!

 

Damit ist gewährleistet, dass alle Entscheidungen zentral vom Vorsitzenden des Apostelvereins NAKI e.V. ausgehen. Die Durchgängigkeit aller Entscheidungen bis in die untersten Funktionärsebenen ist dadurch gewährleistet, dass gemäß Artikel 8 der für alle Gebietskirchen gleichlautenden Verfassungen sämtliche Amtsträger durch den Stammapostel, den Bezirksapostel oder einen von diesem beauftragten Apostel in ihr Amt berufen, in den Ruhestand versetzt, einstweilen beurlaubt oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes abberufen werden. Wobei der Inhalt des Amtsauftrages sich aus den Vorgaben des Stammapostels ergibt.

Insgesamt ergibt sich so eine patriarchal-hierarchische Struktur, deren Spitze der Präsident des Apostelvereins NAKI e.V. ist. Innerhalb dieser Struktur haben die sogenannten Bezirksältesten der jeweiligen Gebietskirche in der Landesversammlung noch ein nominelles Mitspracherecht. Es ergibt sich aus dem Artikel 7 der für alle Gebietskirchen gleichlautenden Verfassungen, die der Landesversammlung folgende Rechte einräumt:

  • Die Landesversammlung hat das Recht und die Aufgabe, Vorschläge und Anträge hinsichtlich der kirchlichen Arbeit zu beraten und zur weiteren Bearbeitung an den Landesvorstand weiterzugeben. Ihr obliegen ferner folgende Aufgaben:
  1. Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie Entlastung des Landesvorstandes
  2. Wahl des Wirtschaftsprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses
  3. Änderung der Verfassung und Beschlussfassung über eine Änderung der Rechtsform
  4. Beschlussfassung über die Auflösung der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen.

Allerdings besteht dieses Mitspracherecht nur theoretisch, da der jeweilige Landesvorstand ebenfalls Mitglied der Landesversammlung ist, und der jeweilige Gebietskirchenpräsident und Vorsitzender des Landesvorstands ebenfalls Vorsitzender der Landesversammlung …

 

Unterhalb der mittleren Funktionärsebene gibt es keinerlei Mitspracherecht eines NAK-Mitglieds. Überhaupt haben NAK-Mitglieder, einschließlich der subalternen Funktionäre (Gemeindevorsteher und Hilfsdienste), keinerlei Rechte innerhalb der NAK außer dem grundsätzlichen Anspruch auf Teilnahme an allen für sie bestimmten kirchlichen Handlungen sowie auf seelsorgerische Betreuung. Dafür wird laut Verfassung aber auch von ihnen erwartet, dass sie ihr Leben nach der Lehre Christi einrichten.  – Der letzte Satz ist eine böse Falle, die, wie wir noch nachweisen werden, letztlich zu der erwiesenermaßen nicht nur patriarchal-hierarchischen, sondern sogar faschistoiden Organisationsstruktur führt.

 

Zurück zu den Rechten der Mitglieder: Es gibt keine! Ausdrücklich insbesondere keine Rechte am Vermögen der Gebietskirche. Und damit kommen wir zu einem sehr bemerkenswerten Thema:

 

Die NAK und das liebe Geld!

 

Laut Artikel 10 der für alle Gebietskirchen gleichlautenden Verfassungen erhebt die Neuapostolische Kirche von ihren Mitgliedern keine Steuern. Vielmehr stammt das jeweilige Vermögen der Neuapostolischen Gebietskirchen aus freiwilligen Opfern und Spenden ihrer Mitglieder sowie aus sonstigen Zuwendungen und Erträgen.

 

Mehr zu der Opferpraxis haben wir in unserem Beitrag vom 16.06.2013 unter dem Titel „Der unbiblische Zehnt“ (- klick) veröffentlicht, sowie unter unserem Beitrag vom 04.12.2012 unter dem Titel „Gott hat hohe Nebenkosten“ (- klick). Aus beiden Veröffentlichungen geht (übrigens von der NAK unwidersprochen!) eindeutig hervor, dass die Mitglieder durchaus mit unseriösen Methoden um Spenden angegangen werden.  Ähnliches legt unser Newsblog vom 29.08.2013 unter dem Titel „Kleiner Einsatz – großer Gewinn!“ oder doch „Geld oder Leben“? (- klick) nahe.

In der Verfassung finden sich dann zum Thema Finanzen zwei äußerst gravierender Passagen:

 

Im Artikel 10 lautet der letzte Satz „Der Stammapostel erhält jährlich eine vom Bezirksapostel unterzeichnete Ausfertigung des Jahresabschlusses samt Prüfungsbericht des von der Landesversammlung bestimmten Wirtschaftsprüfers.“;


und im Artikel 13 heißt es „Im Falle der Auflösung der Körperschaft haben die Mitglieder keinen Anspruch auf irgendeinen Teil des Vermögens. Das gesamte Vermögen ist nach Weisung des Stammapostels ausschliesslich und unmittelbar an eine fortbestehende Institution der Neuapostolischen Kirche zur Verwendung im Sinne dieser Verfassung zu übertragen.“

 

Hier kommen wir einer weiteren Funktion des Stammapostels auf die Spur: Ganz offensichtlich ist er also zusätzlich zu seiner Funktion als oberste geistliche Autorität und als höchster Personalverantwortlicher auch oberste Autorität in Finanzfragen. Hier helfen die Statuten des Apostelvereins NAKI e.V. weiter, in denen  folgende Passagen bedeutsam sind:

 

Im Artikel 3 heißt es zu den Aufgaben des NAKI e.V.:

 

3.2.8 Erarbeiten und Pflege einer Finanzstrategie der Gesamtkirche.


3.3 Die Unterstützung finanzschwacher Gebietskirchen (Art. 2.3) erfolgt insbesondere durch:

3.3.1 Einhaltung der Kirchenstrategie.

3.3.2 Einhaltung der Finanzstrategie.

3.3.3 Entgegennehmen und Analysieren der Jahresrechnungen der einzelnen Gebietskirchen.

 

Im Artikel 5 (Finanzen) geht es dann weiter:

 

5.1 Unter Beachtung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen (Art.7.7.6) werden der NAKI von den einzelnen Bezirksapostelbereichen bzw. Gebietskirchen finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt.

 

5.2 NAKI verzichtet auf einen Mitgliederbeitrag.

 

5.3 Die Mittel von NAKI werden verwendet:

5.3.1 zur Deckung der eigenen Administrationskosten;

5.3.2 zur Erfüllung gemeinnütziger Zwecke von internationaler Bedeutung;

5.3.3 zur Unterstützung finanzschwacher Gebietskirchen;

5.3.4 zur Subventionierung ausgewählter Produkte des Verlags Friedrich Bischoff GmbH oder anderer kirchlicher Produkte;

5.3.5 zur Erledigung aller weiteren Tätigkeiten der NAKI;

5.3.6 zur Bildung von Reserven.

5.4 Die Mittel der NAKI werden ausschliesslich nach den Weisungen des Stammapostels verwendet. Der Stammapostel sorgt für eine ordnungsgemässe Buchführung und für eine Jahresrechnung nach den anerkannten Regeln der kaufmännischen Buchführung.


5.7 Zur Erarbeitung und Pflege der Finanzstrategie sind der NAKI von den Bezirksaposteln unaufgefordert innerhalb von sechs Monaten nach Ende jedes Geschäftsjahres die unterzeichneten Jahresrechnungen zusammen mit den Jahresberichten und den Revisionsberichten zuzustellen und zwar getrennt für:

5.7.1 den Bezirksapostelbereich (entweder getrennt für die einzelnen Gebietskirchen oder in Form eines konsolidierten Geschäftsberichts);

5.7.2 die Wohlfahrtseinrichtungen;

5.7.3 die Stiftungen;

5.7.4 die kircheneigenen wirtschaftlichen Unternehmen.

 

Und im Artikel 7, dem Aufgabenkatalog des Stammapostels heißt es:

 

7.7.5 Erstellen des Jahresbudgets der NAKI

7.7.6 In Absprache mit dem zuständigen Bezirksapostel [der ihm gegenüber jedoch per Gelübde zum Gehorsam verpflichtet ist]: Festlegung des an NAKI zu leistenden finanziellen Beitrags (Art.5.1).

Gegenüber Gebietskirchen, in denen es gesetzlich nicht erlaubt ist, Beiträge an eine ausländische Organisation zu leisten [das sind übrigens fast alle diejenigen Gebietskirchen die von NAKI subventioniert werden], oder in denen solche Zahlungen mit rechtlichen oder steuerlichen Nachteilen für die Gebietskirche oder deren Mitglieder verbunden wären, verzichtet NAKI auf eine solche Beitragserbringung.

 

Es ist also keinesfalls so, dass die einzelnen Gebietskirchen, die ja strukturell gar nichts mit dem Apostelverein zu tun haben, dem NAKI e.V. lediglich die Finanzberichte vorlegen, wie es der Artikel 10 der Gebietskirchenverfassungen nahelegt! Tatsächlich ist es so, dass die Gebietskirchen über keine wirkliche Finanzhoheit verfügen. Sie sind fremdbestimmt, werden von außen regiert! Zwar lautet die Formulierung, dass der Stammapostel „die Höhe der Mittel, die die einzelnen Bezirksapostelbereiche bzw. Gebietskirchen dem NAKI e.V. zur Verfügung stellen“ festlegt, doch der Umkehrschluss ist, dass er festlegt, welches Budget den Gebietskirchen zur Verfügung steht.


Über ihr Budget dürfen die NAK-Gebietskirchen übrigens auch nicht nach Gutdünken bestimmen! Ich rufe den Artikel 3 in Erinnerung, aus dem hervorgeht, dass es nach 3.2.8 und 3.3.2 Aufgabe des NAKI e.V. ist, die Finanzstrategie der Gesamtkirche (also für jede einzelne Gebietskirche) zu erarbeiten und die Einhaltung der Finanzstrategie zu überwachen.

Im Rahmen der Einhaltung der Finanzstrategie geht der NAKI e.V. so weit, dass er mittels Einsatz der Software Stratus die Wirtschaftlichkeit der Immobilien aller Gebietskirchen überwacht, und die jeweilige Gebietskirche anweist, Gemeinden, die nach Auffassung des NAKI keine ausreichenden Mittel mehr aufbringen, zu schließen und deren Immobilie zu profanieren und zu liquidieren. – Übel daran ist, dass die jeweiligen Gemeinden, wenn sie über ihre „Opfer“einnahmen selbst verfügen könnten, durchaus in der Lage wären, sich zu erhalten.

 

CANITIES hat das Thema Stratus in den Newsblogs vom 04.07.2013 „Der Ausverkauf hat begonnen“ (- klick) und vom 06.09.2013 „Durchhalteparolen statt echter Hilfe“ (- klick) bereits thematisiert – übrigens ohne, dass dem NAKseits widersprochen wurde...

 

Alles in allem ist es eindeutig so, dass alle relevanten Entscheidungen in Zürich getroffen werden. Egal ob in geistlichen Fragen oder in wirtschaftlich/rechtlicher Hinsicht:

Es handelt sich um ein zentralistisches Führersystem an dessen Spitze bestenfalls ein Zentralkomitee (die Gesamtheit der sogenannten Bezirksapostel), satzungsgemäß jedoch ein einzelner Mann (der sogenannte Stammapostel) steht.  Da die Mitglieder der scheinbar vorhandenen Gremien satzungs- bzw. verfassungs-gemäß alle vom Stammapostel eingesetzt und ihm gegenüber per Gelübde zum Gehorsam verpflichtet, gibt es innerhalb der Neuapostolischen Kirchen keine wirklichen demokratischen Strukturen – eine Basisdemokratie, ein wie auch immer geartetes Mitspracherecht der Basis, ist nicht einmal in Ansätzen vorhanden.

 

Fragt sich, warum die Basis der jeweiligen NAK-Gebietskirche dieses Spiel mitmacht. Und hier kommt dann die geistige Unfreiheit der NAK-Mitglieder, die sich aus dem weit über das Apostolikum hinausgehenden Glaubensbekenntnis der Neuapostolischen Christen und der im NAK-Katechismus festgelegten Glaubenslehre ergibt, ins Spiel. Zuerst ein Blick auf die relevanten Artikel des Glaubensbekenntnisses (- klick)der Neuapostoliken:

 

  • 4. Glaubensartikel:

Ich glaube, dass der Herr Jesus seine Kirche regiert und dazu seine Apostel gesandt hat und noch sendet bis zu seinem Wiederkommen mit dem Auftrag zu lehren, in seinem Namen Sünden zu vergeben und mit Wasser und Heiligem Geist zu taufen.

 

  • 5. Glaubensartikel:

Ich glaube, dass die von Gott für ein Amt Ausersehenen nur von Aposteln eingesetzt werden, und dass aus dem Apostelamt Vollmacht, Segnung und Heiligung zu ihrem Dienst hervorgehen.

 

  • 7. Glaubensartikel:

Ich glaube, dass das Heilige Abendmahl zum Gedächtnis an das einmal gebrachte, vollgültige Opfer, an das bittere Leiden und Sterben Christi vom Herrn selbst eingesetzt ist. Der würdige Genuss des Heiligen Abendmahls verbürgt uns die Lebensgemeinschaft mit Christus Jesus, unserm Herrn. Es wird mit ungesäuertem Brot und Wein gefeiert; beides muss von einem vom Apostel bevollmächtigten Amtsträger ausgesondert und gespendet werden.

 

  • 8. Glaubensartikel:

Ich glaube, dass die mit Wasser Getauften durch einen Apostel die Gabe des Heiligen Geistes empfangen müssen, um die Gotteskindschaft und die Voraussetzungen zur Erstlingsschaft zu erlangen.

Dazu kommt, dass die Neuapostoliken ihrem Credo zufolge den von den Funktionären exakt vorgegebenen Ablauf der eschatologischen Ereignisse zu glauben haben:

 

  • 9. Glaubensartikel:

Ich glaube, dass der Herr Jesus so gewiss wiederkommen wird, wie er gen Himmel gefahren ist, und die Erstlinge aus den Toten und Lebenden, die auf sein Kommen hofften und zubereitet wurden, zu sich nimmt; dass er nach der Hochzeit im Himmel mit diesen auf die Erde zurückkommt, sein Friedensreich aufrichtet und sie mit ihm als königliche Priesterschaft regieren. Nach Abschluss des Friedensreiches wird er das Endgericht halten. Dann wird Gott einen neuen Himmel und eine neue Erde schaffen und bei seinem Volk wohnen.

 

Neuapostolisch zu sein, heißt also, dem Glauben an die Mitglieder des Apostelvereins NAKI e.V., Zürich, und deren Amtsbefugnis mindestens genausoviel Raum zu geben, wie dem Glauben an Gott-Vater, Sohn und Heiligen Geist…

 

Und damit kommen wir zurück zum Artikel 9 der Gebietskirchenverfassungen in dem es heißt, es werde erwartet, dass die Mitglieder ihr Leben nach der Lehre Christi einrichten.

 

Zur Umsetzung und Weiterverbreitung dieser Lehre hat Jesus von Nazareth nach neuapostolischem Glaubensverständnis ausschließlich Apostel eingesetzt und befugt; die Befugnisse der „Urapostel“ sind infolge von „Geisteswirken“ im ersten Drittel des 19. Jhdt. auf die Neuzeitapostel, die neuen Apostel, also die Apostel der Neuapostolischen Kirche übergegangen, die insofern „Das Werk Gottes“ ist. Nach Neuapostolischem Glaubensverständnis wird ein Mensch nicht allein durch die Taufe zum Gotteskind, vielmehr ist für die Gotteskindschaft die Geistestaufe (die sog. Versiegelung), die allein ein lebender Apostel spenden darf, zwingend erforderlich.

 

Außerdem ist es den Aposteln vorbehalten, die Bibel zu interpretieren und festzulegen, was jeweils aktuelle Lehre Christi ist. Hier einige Zitate aus dem NAKatechismus in numerischer Folge:

 

1.2.5.1 Auslegung der Heiligen Schrift durch den Heiligen Geist

Das rechte Verständnis der Heiligen Schrift, die auf Inspiration des Heiligen Geistes beruht, kann nur derselbe Geist öffnen. Gottes Wille und somit auch die von ihm gegebene Heilige Schrift erschließen sich in ganzer Tiefe nur durch das Wirken des Heiligen Geistes (1Kor 2,10-12).

Die Apostel Jesu sind als „Diener Christi und Haushalter über Gottes Geheimnisse“ (1Kor 4,1) auch beauftragt, die Heilige Schrift auszulegen. Dies vermögen sie nur durch den Heiligen Geist.

 

3.5.5.3 Wirken des Heiligen Geistes im Apostelamt

Die Apostel üben ihr Amt in der Kraft des Heiligen Geistes aus. Das Wirken des Heiligen Geistes verleiht ihrem Tun besondere Autorität. Dies erweist sich in der rechten Verwaltung und Vermittlung der Sakramente, in der rechten Verkündigung des Evangeliums auf der Grundlage der Heiligen Schrift, im Wachhalten der Verheißung der Wiederkunft Christi und dadurch in der Bereitung seiner Braut auf sein Wiederkommen. Durch die Apostel heutiger Zeit wirkt der Heilige Geist in der gleichen Fülle wie zur Zeit der ersten Apostel.

 

7.6.6 Das Stammapostelamt

Jesus Christus, der Sohn Gottes, ist das Haupt seiner Kirche. In dieser Kirche hat das Stammapostelamt die Aufgabe, den Petrusdienst auszuüben gemäß den Worten Jesu: „Ich sage dir auch: Du bist Petrus, und auf diesen Felsen will ich meine Gemeinde bauen, und die Pforten der Hölle sollen sie nicht überwältigen. Ich will dir die Schlüssel des Himmelreichs geben: Alles, was du auf Erden binden wirst, soll auch im Himmel gebunden sein, und alles, was du auf Erden lösen wirst, soll auch im Himmel gelöst sein“ (Mt 16,18.19).

Jesus spricht vom Grund und vom Bauen seiner Gemeinde in Verbindung mit der besonderen Stellung des Apostels Petrus. Dieser ist der „Fels“, auf den Jesus Christus seine Kirche baut. Damit ist vom Sohn Gottes ein unauflösbarer Zusammenhang zwischen dem Felsenamt und seiner Kirche geschaffen. Felsenamt und Kirche Christi sind für die Menschen zum Heil in Jesus Christus gegeben.

Der Dienst und die Aufgaben, die der Herr dem Apostel Petrus übertragen hat, werden heute vom Stammapostel ausgeübt. So wirkt er für das vom Herrn erbetene Einssein unter den Aposteln (Joh 17,20-23), indem er seine Brüder, die Apostel, stärkt (Lk 22,32). Er weidet die „Lämmer und Schafe“ der Herde Christi (Joh 21,15-17).

Der Dienst des Stammapostels äußert sich in der Reinhaltung und Weiterentwicklung der Lehre, dem Erschließen neuer Erkenntnisse sowie der einheitlichen Ausbreitung des Glaubenszeugnisses. Auch legt der Stammapostel die Kirchenordnung fest. Diese Aufgaben machen die „Schlüsselvollmacht“ des Stammapostelamts aus.

 

Der Stammapostel ist oberste geistliche Autorität; ihm kommt im Kreis der Apostel die führende Stellung zu.

Der Stammapostel ordiniert die Apostel. Es ist notwendig, dass die Apostel im Einssein mit ihm stehen: Nur auf diese Weise kann die dem Apostolat insgesamt obliegende Aufgabe erfüllt werden, Menschen das Heil zugänglich zu machen.

 

12.1.5.1 Lehre der Apostel

Jesus, der in Hebräer 3,1 als „Apostel, den wir bekennen“ bezeichnet wird, sagte: „Meine Lehre ist nicht von mir, sondern von dem, der mich gesandt hat“ (Joh 7,16). Er, der Gesandte seines Vaters, sendet seinerseits die Apostel und gibt ihnen den Auftrag: „Lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe“ (Mt 28,20).

Die Apostel sind als Knechte Christi berufen und ausgesondert, das Evangelium zu predigen und den Gehorsam des Glaubens aufzurichten (Röm 1,1.5); die in ihrem Auftrag tätigen Amtsträger verkündigen ebenfalls die Lehre Jesu Christi in den Gemeinden.

Das durch den Heiligen Geist gewirkte Wort der Predigt dient der Stärkung des Glaubens, fördert Erkenntnis, vermittelt Trost, mahnt zum Handeln nach den Maßgaben des Evangeliums und hält die Erwartung der baldigen Wiederkunft Christi wach. So erleben die Gläubigen die Erfüllung der Zusage Jesu: „Wenn aber jener, der Geist der Wahrheit, kommen wird, wird er euch in alle Wahrheit leiten. Denn er wird nicht aus sich selber reden; sondern was er hören wird, das wird er reden, und was zukünftig ist, wird er euch verkündigen. Er wird mich verherrlichen; denn von dem Meinen wird er´s nehmen und euch verkündigen“ (Joh 16,13.14). So zeichnet sich geistgewirkte Predigt dadurch aus, dass Christus als Heiland, als Erlöser, verherrlicht wird.

 

Aus Katechismus und Credo ergibt sich so eine nahezu unbegrenzte Macht des NAK-Apostolats. Was der Apostel verkündet ist Lehre Jesu und damit Wort Gottes. Ein Apostel in der Neuapostolischen Kirche wird von den gläubigen Mitgliedern als sprechender Mund Gottes eingestuft. Sich dem Wort Gottes zu widersetzen ist aber unmöglich, da das gesamte relevante Leben (und das beginnt erst im Jenseits, also nach dem Tod) von der Befolgung der Lehre abhängt.

So ist es möglich, dass auch die subalternen Funktionäre innerhalb ihres jeweiligen Verantwortungsbereichs eine nahezu unbeschränkte Macht gegenüber gläubigen NAK-Christen haben. Selbst der popeligste Diakon handelt schließlich im Auftrag des Apostels und ist somit verlängerter Arm des sprechenden Mundes Gottes – er hat eine machtvolle soziale Rolle inne, einen Status, den er außerhalb der Kirche in dieser Form kaum erreichen würde. Und das macht die Attraktivität der ehrenamtlichen Funktionen innerhalb der NAK aus.

 

Insgesamt ist es also so, dass die Neuapostolischen Kirchen nicht nur absolut streng patriarchal-hierarchisch strukturiert sind, der Gesamtkomplex aus Glaubensbekenntnis, Katechismus, Gebietskirchenverfassung und NAKI e.V.-Vereinssatzung führen auch zu einem übermäßig autoritären und autoritätsgläubigen Verhalten. Und das nennt man faschistoid!

 

Daher mein Fazit:

Die Neuapostolische Kirche ist eine faschistoid-

patriarchal-hierarchisch strukturierte Organisation!

 

Verschiedentlich ist die Rede davon, dass diese strenge Führung in der NAK gelockert worden sei. Derartigen Behauptungen steht aber die aktuelle Wortverkündung der NAK-Führungsfunktionäre entgegen. Hier nur einige Beispiele:

 

  • Jean-Luc Schneider am 23.9.2012 in Berlin-Eberswalde:

„[…] Und weil wir ihm immer näher kommen wollen, geben wir auch unsere Gedanken, unseren eigenen Willen, unsere Person - wenn man so sagen kann – auf. Das ist schmerzhaft, aber im Drang zum Dreieinigen Gott finden wir diese Kraft. […]“

 

  • Jean-Luc  Schneider am 13.1.2013 in Bern-Ostermundigen:

„[…] Gott erwartet von uns, dass wir ganz klar für ihn Position beziehen und dass wir unseren Glauben an Jesus im Apostelamt und die Wiederkunft Christi bezeugen. […]“

 

  • Jean-Luc Schneider am 03.02.2013 in Saarbrücken:

„[…] Ein Jünger ist immer gehorsam, der bleibt am Wort Gottes, was auch kommen mag. Das ist für ihn selbstverständlich [...] Es gibt für ihn keinen Kompromiss. Gehorsam, Glaubensgehorsam ist dem Herrn Gehorsam. Das ist der wahrhaftige Jünger. Wenn ihr an meinem Wort bleibt, kein Kompromiss, wir bleiben dabei auch wenn es schwer ist, auch wenn es manchmal schmerzhaft ist – wir bleiben gehorsam. […]“

 

Weitere Beispiele finden sich auf unserer JLS-Seite (- klick)

Detailinformationen und Leseprobe: (- klick) ins Bild

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Aufmerksamen Beobachtern ist sicher schon der neue Tabulator "nac.today..." aufgefallen. - Was es mit dem auf sich hat, erschließt sich bei einem Besuch dieser Unterseite:

nac.today - Verrisse

 

06.08.2020 - 10:10 Uhr

Da fcs sich aus dem Geschäft zurückziehen wird, aktualisieren wir diese website ab sofort nicht mehr.
Weitere Informationen gibt es auf unserem YouTube-Kanal unter

https://youtu.be/D5bul3AsloI (- klick)

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