„Fakten statt Fabeln“ richtet den Blick in erster Linie auf das Christentum und seine Lehren. Doch Religionskritik darf nicht einseitig sein. Wenn wir die Rolle von Religionen in modernen Gesellschaften untersuchen, muss auch der Islam kritisch in den Blick genommen werden – und zwar ohne Vorurteile, aber mit Klarheit gegenüber realen Problemfeldern.
In vielen islamisch geprägten Herkunftsländern werden Mädchen noch immer sehr jung verheiratet. Diese Praxis widerspricht elementaren Kinderrechten. Sie darf auch in Deutschland weder rechtlich noch gesellschaftlich geduldet werden. Der Schutz von Kindern hat Vorrang vor religiösen Traditionen.
Sowohl im Judentum als auch im Islam gilt die Beschneidung von Jungen als religiöse Pflicht. Auch die weibliche Genitalverstümmelung, die in manchen Regionen praktiziert wird, beruft sich auf religiöse Traditionen. Solche Eingriffe verletzen das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Die Frage muss erlaubt sein:
Warum soll das Selbstbestimmungsrecht von Kindern hinter Glaubensdogmen zurückstehen?
Das Kopftuch wird häufig als „freie Wahl“ dargestellt. Doch in vielen Fällen ist es Ausdruck von sozialem Druck oder patriarchalen Vorgaben. Hier muss differenziert werden: Frauen, die sich frei dafür entscheiden, üben ihr Recht auf Selbstbestimmung aus. Problematisch wird es dort, wo gesellschaftliche Erwartungen oder religiöse Zwänge dahinterstehen.
Zahlreiche Studien zeigen, dass in islamisch geprägten Milieus antisemitische Haltungen stärker verbreitet sind als im Durchschnitt. Wer Antisemitismus wirksam bekämpfen will, darf diesen Bereich nicht aussparen. Verschweigen wäre eine Form von Verharmlosung.
Diese Kritik richtet sich nicht gegen Menschen muslimischen Glaubens, sondern gegen Praktiken und Strukturen, die im Widerspruch zu den Grundwerten unseres Rechtsstaats stehen. Eine offene Gesellschaft muss deutlich machen:
Kritik am Islam – wie auch am Christentum oder anderen Religionen – ist kein Ausdruck von Feindseligkeit, sondern notwendiger Teil eines aufgeklärten Diskurses. Nur so lässt sich verhindern, dass fundamentale Menschenrechte im Namen von Tradition oder Religion relativiert werden.